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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).

Alle Faktoren, die von außen auf uns einwirken, stellen eine psychische Belastung dar. Jede Belastung kann positiv, neutral oder negativ auf uns wirken. Die psychische Belastung am Arbeitsplatz umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei hohem Zeit- und Leistungsdruck oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Daher ist es erforderlich, psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient der Ermittlung und Beurteilung vorhandener Belastungen im Unternehmen. Nach der Situationsanalyse gilt es Maßnahmen zur Belastungsreduzierung bzw. Gesundheitsförderung abzuleiten.

Wir unterstützen Sie sowohl beratend als auch durchführend in allen Prozessschritten. Die Ermittlung psychischer Belastungen kann in Form von Fragebögen, Workshops oder Beobachtungsinterviews erfolgen. Gerne beraten wir Sie kostenfrei im Hinblick auf die Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns.  

 

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