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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber*innen gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres vorliegt.

Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, die Mitarbeitenden dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der/des Betroffenen zu erhalten. Die Gesundheit wird gefördert, krankheitsbedingte Fehlzeiten reduziert sowie krankheitsbedingte Kündigungen vermieden.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet somit die Chance, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern. Dies ist in Zeiten des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Erkrankungen ein wichtiger Faktor für ein erfolgreiches Unternehmen.

Wir beraten Sie gerne über das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement, unterstützen bei der Implementierung oder Durchführung des BEMs.

Sie haben Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)? Kontaktieren Sie uns.

 

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